Wie jeder andere Freiberufler auch muss der Werbetexter für seine Krankenversicherung sorgen.
In Deutschland gibt es eine Pflicht zur Krankenversicherung, was im Übrigen auch die Pflegeversicherung mit einschließt. Nun hat der Werbetexter die Wahl, sich gesetzlich oder privat zu versichern.
Bei der gesetzlichen Variante gibt es zwei Möglichkeiten:
Zum einen kann sich ein Freiberufler über die Künstlersozialkasse versichern lassen, zum anderen als freiwillig gesetzliches Mitglied in einer Kasse seiner Wahl aufnehmen lassen.
Bei beiden Varianten wird der Beitrag anhand des bereinigten Einkommens berechnet. Das bedeutet, von den Einnahmen werden die Ausgaben abgezogen und dann wird der reine Gewinn zur Beitragsberechnung genutzt.
In der Künstlersozialkasse ist dabei nicht nur die Krankenversicherung möglich, sondern der Werbetexter kann sich auch rentenversichern lassen.
Das ist in jedem Fall günstiger, als die private Versicherung. Die Künstlersozialkasse übernimmt immer die Hälfte der Beiträge und die Summe, die seitens des Versicherten zu zahlen sind, sind vergleichbar mit denen, die ein Angestellter für die Sozialversicherung tragen müsste.
Für die Aufnahme in der Künstlersozialversicherung sind einige Voraussetzungen zu erfüllen, unter anderem muss eine geistige Arbeit für den Lebensunterhalt zu Grunde liegen, damit eine Aufnahme erfolgen kann.
Wer sich lieber privat versichern lassen möchte, der kann das natürlich tun. Er hat die freie Auswahl zwischen verschiedenen Anbietern. Eines aber gleich vorweg: In der privaten Krankenversicherung ist es nicht möglich, andere Familienmitglieder kostenlos aufzunehmen. Eine Familienversicherung, wie sie von den gesetzlichen Kassen angeboten wird, gibt es bei den privaten nicht. Jeder muss selbst einen Beitrag zahlen. Vor der Aufnahme in die Versicherung steht das Ausfüllen eines Fragebogens und die Untersuchung bei einem Vertragsarzt.
Damit soll ausgeschlossen werden, dass Kranke oder chronisch Kranke in die Versicherung aufgenommen werden und die Beiträge auch für andere Mitglieder aufgrund höherer Ausgaben für Behandlung steigen lassen.
Die Leistungen im Basistarif der privaten Krankenversicherer sind mit denen vergleichbar, die in einer gesetzlichen Kasse geboten werden. Sie können erhöht werden, in dem zusätzliche Versicherungen, die aber natürlich weitere Beiträge kosten, abgeschlossen werden.
Das kann zum Beispiel eine Zahnzusatzversicherung sein oder eine, die den Aufenthalt und die Behandlung im Krankenhaus regelt. Es ist übrigens nicht ohne weiteres möglich, wieder in eine gesetzliche Kasse zurückzukehren, wenn man erst in der privaten Kasse versichert war. Ein dauerhaftes Fallen unter die Mindesteinkommensgrenze oder eine Arbeitslosigkeit sind aber Gründe für die Wiederaufnahme in der gesetzlichen Krankenversicherung
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