Werbetexter in Deutschland finden
Werbetexter in Deutschland finden

 

 

 
  Durchsuchen Sie jetzt unser Verzeichnis!

Sie haben verschiedene Möglichkeiten ein Werbetexter im deutschsprachigen Raum zu finden:

- Einfache Suche nach einem Werbetexter

Mit der einfachen Suche können Sie ein Werbetexter nach den Kriterien Ort, Bundesland und Land finden.

- Erweiterte Suche nach einem Werbetexter

Mit der erweiterten Suche können Sie mit Hilfe von Standardkriterien den für Sie passenden Freiberufler für Ihre Textpublikation finden

- Stichwortsuche nach einem Werbetexter

Die Stichwortsuche listet alphabetisch die spezifischen Kenntnisse der Werbetextere auf.

- Standortsuche nach einem Werbetexter

Die Standortsuche ermöglicht schnell und treffsicher ein Werbetexter in Ihrer Büronähe zu finden.


 

 

 

• Wir betreiben auf unseren Webseiten keine Bannerwerbung.
• Wir werben nur für die bei uns registrierten Werbetexter.
• Bei uns sind über 2.600 Freie aus dem Medienbereich gelistet.
• Die Suche ist für die Kunden/Auftraggeber der Freibrufler kostenfrei.
• Die Kontaktdaten der Werbetexter finden Sie in den Profilen.
• Ein Werbetexter kann sich gegen eine Gebühr online eintragen.
• Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!
• Viel Erfolg bei der Suchen nach einem kompetenten Werbetexter.

 

 
  Inhalte dieser Website
- Werbetexte & Reaktion
- Werbetexter & Floskeln
- Krankenvers
icherung

- tel-Domain Werbetexter

  Impressum und Kontakt

lektorat.de Infosysteme
Jürgen Busch, Dipl.-Ing.
Burgwedelkamp 17a

D-22457 Hamburg

Consulting:
Redaktionsbüro Merz-Busch

Telefon: 040 - 55 00 79 97
Telefax: 040 - 55 98 39 16
E-Mail: info@lektorat.de

USt-IdNr. DE274977588

  Krankenversicherung für Werbetexter

Wie jeder andere Freiberufler auch muss der Werbetexter für seine Krankenversicherung sorgen.

In Deutschland gibt es eine Pflicht zur Krankenversicherung, was im Übrigen auch die Pflegeversicherung mit einschließt. Nun hat der Werbetexter die Wahl, sich gesetzlich oder privat zu versichern.

Bei der gesetzlichen Variante gibt es zwei Möglichkeiten:
Zum einen kann sich ein Freiberufler über die Künstlersozialkasse versichern lassen, zum anderen als freiwillig gesetzliches Mitglied in einer Kasse seiner Wahl aufnehmen lassen.
Bei beiden Varianten wird der Beitrag anhand des bereinigten Einkommens berechnet. Das bedeutet, von den Einnahmen werden die Ausgaben abgezogen und dann wird der reine Gewinn zur Beitragsberechnung genutzt.
In der Künstlersozialkasse ist dabei nicht nur die Krankenversicherung möglich, sondern der Werbetexter kann sich auch rentenversichern lassen.
Das ist in jedem Fall günstiger, als die private Versicherung. Die Künstlersozialkasse übernimmt immer die Hälfte der Beiträge und die Summe, die seitens des Versicherten zu zahlen sind, sind vergleichbar mit denen, die ein Angestellter für die Sozialversicherung tragen müsste.
Für die Aufnahme in der Künstlersozialversicherung sind einige Voraussetzungen zu erfüllen, unter anderem muss eine geistige Arbeit für den Lebensunterhalt zu Grunde liegen, damit eine Aufnahme erfolgen kann.

Wer sich lieber privat versichern lassen möchte, der kann das natürlich tun. Er hat die freie Auswahl zwischen verschiedenen Anbietern. Eines aber gleich vorweg: In der privaten Krankenversicherung ist es nicht möglich, andere Familienmitglieder kostenlos aufzunehmen. Eine Familienversicherung, wie sie von den gesetzlichen Kassen angeboten wird, gibt es bei den privaten nicht. Jeder muss selbst einen Beitrag zahlen. Vor der Aufnahme in die Versicherung steht das Ausfüllen eines Fragebogens und die Untersuchung bei einem Vertragsarzt.
Damit soll ausgeschlossen werden, dass Kranke oder chronisch Kranke in die Versicherung aufgenommen werden und die Beiträge auch für andere Mitglieder aufgrund höherer Ausgaben für Behandlung steigen lassen.

Die Leistungen im Basistarif der privaten Krankenversicherer sind mit denen vergleichbar, die in einer gesetzlichen Kasse geboten werden. Sie können erhöht werden, in dem zusätzliche Versicherungen, die aber natürlich weitere Beiträge kosten, abgeschlossen werden.

Das kann zum Beispiel eine Zahnzusatzversicherung sein oder eine, die den Aufenthalt und die Behandlung im Krankenhaus regelt. Es ist übrigens nicht ohne weiteres möglich, wieder in eine gesetzliche Kasse zurückzukehren, wenn man erst in der privaten Kasse versichert war. Ein dauerhaftes Fallen unter die Mindesteinkommensgrenze oder eine Arbeitslosigkeit sind aber Gründe für die Wiederaufnahme in der gesetzlichen Krankenversicherung